Allgemeine Teilnahmebedingunge gewinne ein Tafelset
Allgemeine Teilnahmebedingungen Looye Kwekers B.V.
Privatunternehme Looye Kwekers (im Folgenden: Looye Kwekers) ist bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 27263598 eingetragen und hat ihren Sitz im Vlietboomgaard 10 (2672JA) in Naaldwijk.
Artikel 1 - Begriffsdefinitionen
1. In diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung haben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an Teilnehmer, zu möglichen Gewinnen von Looye Kwekers.
3. Teilnehmer: Die natürliche oder juristische Person, die eine (Fern-)Vereinbarung mit Looye Kwekers trifft oder am Looye Kwekers Gewinnspiel teilnimmt.
4. Vereinbarung: Die (Fern-)Kaufvereinbarung, die sich über den Verkauf und die Lieferung des Gewinns, den der Gewinner erhalten hat, erstreckt.
5. Gewinn: Die von Looye Kwekers ausgelobten Gewinne sind 3 mal ein Tafelset im Wert von 1250,- €. Davon 1 Set für looyekwekersde und 2 Sets für looyekwekers.
6. Veranstalter: Der Anbieter der Gewinne an die Teilnehmer, im Folgenden Looye Kwekers genannt.
7. Gewinner: Der Teilnehmer, der als Gewinner ausgelost wird.
8. Gewinnspiel: Die von Looye Kwekers für die Verlosung von Gewinnen durchgeführte Aktion.
Artikel 2 - Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für jedes Angebot auf der Looye Kwekers Webseite und jede Vereinbarung zwischen Looye Kwekers und einem Teilnehmer sowie für jeden Gewinn, der von Looye Kwekers ausgelobt wird.
2. Vor dem Abschluss einer (Fern-)Vereinbarung werden dem Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird Looye Kwekers den Teilnehmern mitteilen, wie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen eingesehen werden können, diese werden auf jedem Fall auf der Website von Looye Kwekers veröffentlicht, so dass die Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahmebedingungen einfach und dauerhaft auf einem Datenträger speichern können.
3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit Looye Kwekers vereinbart wurde.
4. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und nachfolgende Vereinbarungen mit den Teilnehmern.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen in Kraft. Die nichtige(n)/aufgehobene/n Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung erfüllt.
6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, sind im Sinne der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu beurteilen und auszulegen.
7. Die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Artikel 3 - Teilnahme
1. Durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie alle Entscheidungen die Looye Kwekers in diesem Zusammenhang trifft. Es wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer den Inhalt der allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und ohne Einschränkung akzeptiert hat.
2. Der Teilnehmer erklärt mit dem Eingehen dieser Vereinbarung, dass er rechtlich geschäftsfähig und handlungsberechtigt ist. Ist der Teilnehmer minderjährig, erklärt er mit dem Eingehen dieser Vereinbarung, dass er die Erlaubnis seines gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme am Gewinnspiel erhalten hat.
3. Sollte sich herausstellen, dass die zuvor genannte Zustimmung nicht vorliegt, kann Looye Kwekers den Gewinn nicht aushändigen, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass er die Zustimmung erhalten hat. Looye Kwekers ist jederzeit berechtigt, ein gültiges Ausweisdokument des Teilnehmers einzusehen.
4. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer das Teilnahmeformular auf der Webseite von Looye Kwekers ausfüllen. Looye Kwekers hat das Recht, einen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn sich herausstellt, dass der Teilnehmer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat oder anderweitig einen Betrug begeht oder zu begehen versucht.
5. Looye Kwekers kann unter keinen Umständen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der Teilnehmer eine falsche Telefonnummer, E-Mail oder Adresse angibt, die dazu führt, dass dem Veranstalter eine falsche oder unbekannte Adresse des Teilnehmers vorliegt.
6. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
7. Die Kosten für die Teilnahme werden im Angebot von Looye Kwekers angegeben.
8. Looye Kwekers ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen während der Aktion jederzeit zu ändern, das Spiel ohne Angabe von Gründen einzustellen oder zu verändern, ohne dass Looye Kwekers in irgendeiner Weise für einen daraus resultierenden Schaden des Teilnehmers haftbar gemacht werden kann.
9. Mitarbeiter von Looye Kwekers sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Artikel 4 - Gewinne
1. Der Gewinn, den der Gewinner erhält, ist der, der im Angebot von Looye Kwekers genannt wird.
2. Der Gewinn ist personengebunden und kann nicht gegen Geld, Waren und/oder Dienstleistungen eingetauscht werden und
ist ohne schriftliche Zustimmung von Looye Kwekers nicht an Dritte übertragbar.
Artikel 5 - Gewinner
1. Der Gewinner des Gewinnspiel wird über ein Losverfahren ermittelt.
2. Der Gewinner wird durch eine Erwähnung auf den Seiten von Looye Kwekers in den Social Media Kanälen informiert. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Social Media Kanäle von Looye Kwekers zu abonnieren, so dass er im Falle eines Gewinns zu jedem Zeitpunkt informiert werden kann.
3. Wenn der Gewinner sich nicht innerhalb von zwei Wochen (vierzehn Tagen) nach der Bekanntgabe bei Looye Kwekers gemeldet und den Gewinn angenommen hat, behält sich Looye Kwekers das Recht vor, für den betreffenden Gewinn einen neuen Gewinner auszulosen.
4. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen der Gewinn nicht verfügbar sein sollte, erhält der Gewinner
einen gleichwertigen Ersatz. Der Gewinner ist verpflichtet, diesen Ersatz entgegenzunehmen.
5. Wird der Gewinner vom Gewinnspiel ausgeschlossen, kann der Gewinn von Looye Kwekers einbehalten werden, ohne dass der Gewinner dafür eine Kompensationsleistung verlangen kann. In einer solchen Situation geht der Gewinn an den nächsten ausgelosten Gewinner.
6. Über das Ergebnis des Gewinnspiels wird keine Korrespondenz geführt.
7. Der Gewinner kann gebeten werden, bei Werbeaktivitäten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel mitzuwirken, wie z.B. Foto- und Filmaufnahmen, die Looye Kwekers auf seinen Social Media Kanälen veröffentlichen kann. Erklärt sich der Gewinner dazu bereit, ist Looye Kwekers berechtigt, diese Foto- und Filmaufnahmen in jeder Form zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen. Der Gewinner ist zu einer solchen Zusammenarbeit nicht verpflichtet.
Artikel 6 - Lieferung an den Gewinner
1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die (Aus-)Lieferung im Rahmen der Vereinbarung, weil der Teilnehmer z.B. nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitwirkt, die (Voraus-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Looye Kwekers eingegangen ist oder eine Verzögerung durch andere, von Looye Kwekers nicht zu vertretende Umstände eintritt, ist Looye Kwekers zu einer angemessenen Verschiebung des (Aus-)Liefertermins berechtigt. Alle vereinbarten (Aus-)Liefertermine sind niemals endgültige Fristen. Der Teilnehmer muss Looye Kwekers schriftlich anmahnen und eine angemessene Frist für eine weiteren (Aus-)Lieferungstermin setzen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Verzögerung.
2. Der Gewinner ist verpflichtet, die Gegenstände zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
3. Wenn der Gewinner die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Instruktionen zu erteilen, ist Looye Kwekers berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Gewinners zu lagern.
4. Wird der Gewinn durch Looye Kwekers oder einen externen Spediteur geliefert, ist Looye Kwekers, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Benötigt Looye Kwekers im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Informationen vom Gewinner, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Gewinner Looye Kwekers alle für die Durchführung notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Hat Looye Kwekers eine Lieferfrist angegeben, ist diese unverbindlich.
7. Looye Kwekers ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, es sei denn, die Vereinbarung sieht etwas anderes vor oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Looye Kwekers ist berechtigt, bereits gelieferte Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 - Verpackung und Transport
1. Looye Kwekers verpflichtet sich gegenüber dem Gewinner, die auszuliefernden Gegenständen ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Handling ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen
2. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Lieferungen inklusive Umsatzsteuer (VAT), Verpackung und Verpackungsmaterial.
3. Die Annahme von Gegenständen ohne Hinweis oder Anmerkung auf dem Lieferschein oder der Quittung gilt als Bestätigung dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.
Artikel 8 - Garantie
Looye Kwekers übernimmt keine Garantie dafür, dass die Gewinne der Vereinbarung, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den gesetzlichen Regelungen/Vorschriften zum Zeitpunkt der Vereinbarung entsprechen.
Artikel 9 - Eingeschränkte Haftung
1. Wenn im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung durch Looye Kwekers der Fall eintritt, dass Looye Kwekers gegenüber dem Teilnehmer, dem Gewinner oder Dritten haftbar gemacht werden kann, ist diese Haftung auf 100 Euro begrenzt.
2. Looye Kwekers haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Gewinne ergeben. Für Gewinner gilt eine Beschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Looye Kwekers ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, entstandene Schäden zu regulieren/reparieren, die durch die Verwendung des Gewinns verursacht werden. Looye Kwekers stellt eine eindeutige Anleitung für die Pflege und den Gebrauch der gewonnenen Gegenstände zur Verfügung, die vom Gewinner befolgt werden müssen. Alle Schäden an den Gewinnen, die durch Abnutzung und Gebrauch entstehen sind, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
4. Looye Kwekers haftet nicht für Kosten oder zusätzliche Ausgaben, die dem Gewinner im Zusammenhang mit dem Gewinn (dessen Vergabe oder Nutzung) entstehen.
5. Looye Kwekers behält sich das Recht vor, die getroffenen Vereinbarungen zwischenzeitlich zu ändern
und/oder vorzeitig zu beenden, ohne dass der Teilnehmer Ansprüche gegen Looye Kwekers geltend machen kann, falls die Gewinnaktion nicht durchgeführt werden kann oder ihre Bedingungen geändert werden müssen. Über eine solche Änderung oder Beendigung wird keine Korrespondenz geführt.
6. Looye Kwekers haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen infolge von (unvollständigen und/oder ungenauen) Informationen auf der/den Webseite(n) oder auf verlinkten Webseiten entstehen oder entstehen könnten.
7. Looye Kwekers ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Störungen oder fehlende Verfügbarkeit der Website aus jeglichen Gründen.
8. Looye Kwekers übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von oder im Namen von Looye Kwekers verschickt werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
9. Alle Ansprüche des Gewinners aufgrund von Mängeln gegenüber Looye Kwekers verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Gewinner von den Ereignissen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, Looye Kwekers schriftlich und unter Angabe entsprechender Fakten mitgeteilt werden. Alle Ansprüche des Gewinners verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung der Vereinbarung.
Artikel 10 - Höhere Gewalt
1. Looye Kwekers haftet nicht, wenn das Unternehmen aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen, es kann auch nicht dazu angehalten werden, wenn es durch einen Umstand, den es weder aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten hat, daran gehindert wird.
2. Als höhere Gewalt gilt in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird: (i)Einwirkung von höherer Gewalt bei Lieferanten von Looye Kwekers, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die Looye Kwekers vom Gewinner vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) die Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störungen im Internet, Datennetz und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von Looye Kwekers und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von Looye Kwekers außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3. Looye Kwekers ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Looye Kwekers seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus der Vereinbarung für die Dauer, in der die höhere Gewalt einwirkt, aussetzen. Überschreitet dieser Zeitraum eine Dauer von zwei Monaten, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne dass die anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Artikel 11 - Risikoübertragung
Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Gewinns, der Gegenstand der Vereinbarung ist, geht bei Unternehmen als Gewinner zu dem Zeitpunkt über, an dem die Ware das Lager von Looye Kwekers verlässt. Bei Teilnehmern am Gewinnspiel geht das obengenannte Risiko auf den Gewinner über, sobald die Gegenstände, die den Gewinn ausmachen, in die Verfügungsgewalt des Gewinners übergegangen sind. Dies ist der Fall, wenn die gewonnenen Produkte an die Lieferadresse des Gewinners ausgeliefert wurden.
Artikel 12 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer der Speicherung seiner Daten, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erhoben werden, in einer Datenbank zu. Der Teilnehmer erteilt Looye Kwekers außerdem die Erlaubnis, alle persönlichen Daten zu sammeln, die Looye Kwekers für das Gewinnspiel und die Auslieferung des Gewinns als notwendig erachtet.
2. Looye Kwekers wird mit den (persönlichen) Daten der Teilnehmer und Besucher der Webseite(n) sorgfältig umgehen. Auf Wunsch wird Looye Kwekers die Betroffenen hierzu informieren.
2. Ist Looye Kwekers aufgrund der Vereinbarung verpflichtet, Informationen zu sichern, so hat diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau zu entsprechen, das dem Stand der Technik entspricht und der Sensibilität der Daten sowie der damit verbundenen Kosten angemessen ist.
Artikel 13 - Beschwerden
1. Ist der Teilnehmer mit der (Erfüllung der) Vereinbarung nicht zufrieden, so ist er verpflichtet, diese Beschwerden so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem entsprechenden Anlass, der zu der Beanstandung geführt hat, vorzubringen. Beschwerden können schriftlich mit dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.
2. Die Beschwerde muss vom Teilnehmer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit sie von Looye Kwekers bearbeiten werden kann.
3. Looye Kwekers wird auf den Inhalt der Beschwerde so schnell wie möglich, auf keinen Fall später als 14 Kalendertage nach Erhalt, antworten.
4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 14 - Anwendbares Recht
1. Jede Vereinbarung zwischen Looye Kwekers und dem Teilnehmer unterliegt niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Im Falle einer Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. Looye Kwekers ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen Looye Kwekers und dem Teilnehmer ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht in Den Haag, Niederlande, entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts verlangen.
Naaldwijk (Niederlande), 4. November 2024